Erhängen, Erdrosseln, Erwürgen

Leser des Kriminalromanes "Ein Bestatter gräbt nach" kennen die Problematik: Die Polizei oder auch der Bestatter werden zu einem Ort gerufen, an dem eine Person erhängt aufgefunden wurde. Je nach Auffindungssituation kann man schnell zu dem Ergebnis kommen, der oder die Erhängte habe sich selbst in diesen Zustand gebracht, also einen Suizid begangen.

Eine solche Schlussfolgerung muss durch spezifische Spuren belegt werden, ansonsten kann es passieren, dass die Selbsttötung vorgetäuscht und in Wirklichkeit der Tod durch fremde Hand eingeleitet wurde.

Der Tod durch Strangulation kann durch Erhängen, Erdrosseln oder auch Erwürgen eintreten. Da es nicht ungewöhnlich ist, dass Mörder das erdrosselte oder erwürgte Opfer in seiner Wohnung aufhängen, müssen die Kriminalisten die Spuren der einzelnen Strangulationstode kennen und erkennen. Der Krimi-Autor sollte sie wenigstens kennen, damit ihm keine Fehler bei Situationsbeschreibungen und Dialogen unterlaufen.

Alle Strangulationsformen haben gemeinsam, dass durch die Kompression des Halses die Blutzufuhr und vor allem der Blutrückfluss gedrosselt wird, wodurch der Tod eintreten kann, wenn nicht rechtzeitig die Gewalteinwirkung auf den Hals beendet wird. Möglich ist auch der sog. Carobis-Sinus-Reflex mit plötzlichem Herzstillstand.

Beim Erhängen werden die Halsweichteile durch ein Strangulationswerkzeug und das Eigengewicht des Körpers zusammengeschnürt. Hat sich die Schlinge zusammengezogen, reicht meist ein Zuggewicht von 3,6 kg. Ein Selbsttötender kann sich aus dieser Situation nicht mehr selbst retten. Häufig treten nach etwa 30 Sekunden Krämpfe ein, die sehr heftig werden und zu Verletzungen führen können. Hängt der Körper frei, befindet sich der Aufhängungspunkt der Schlinge in der Nackenmitte. Wird der Körper nur zum Teil von der Schlinge getragen, was bei sitzenden oder knienden Verstorbenen möglich ist, kann der Aufhängungspunkt auch an anderer Stelle zu finden sein.
Für die Beurteilung der Situation ist die Strangulationsfurche zu untersuchen. Bei Erhängten verläuft sie immer zum Knoten. Ein Doppelstrick ergibt Hautquetschungen mit sog. Zwischenkammblutungen. Je nach Art der Kompression und Erhängungsörtlichkeit kommt es zu einer starken Gefäßzeichnung in den Augen.
Eine Selbsttötung durch Erhängen kann qualvoll sein und durchaus mehrere Minuten dauern.

Wer erdrosselt, zieht durch die Kraft seiner Hände das Strangulationswerkzeug zu. Die dadurch am Hals entstehende Furche verläuft zirkulär, also ohne Ansteigen wie beim Erhängen. Häufig rutscht das Tatwerkzeug nach, wodurch es zur Bildung zweier Strangulationsfurchen kommt. Der Tod tritt durch das Unterbrechen des Blutabflusses ein, die Blutzufuhr wird weniger beeinträchtigt.
Eine Selbsttötung durch Erdrosseln ist möglich, zeigt aber eine andere Spurensituation als die Mordtat.

Das Erwürgen erfolgt mit der Kraft der Hände, in der Armbeuge oder durch Aufsetzen des Fußes bei einer am Boden liegenden Person. Eine Selbsttötung durch Erwürgen ist nicht möglich, es ist daher immer von einem Tötungsverbrechen auszugehen. Bei der Tat entstehen deutliche Würgemale durch Hautunterblutungen oder Finger- und Fingernageleindrücke sowie weitere tattypische Spuren.

Soweit die grundlegenden Informationen zum Tod durch Strangulation. Ich bitte um Verständnis, dass ich beim Erhängen sowie Erdrosseln nicht auf Einzelheiten eingehe – ich möchte dem potentiellen Suizidenten keine Nachhilfe geben. Aus diesem Grunde habe ich auch verzichtet, die Hinweise auf Fremdtötungen in ihren Einzelheiten darzustellen. Der Krimi-IQ verfolgt nicht das Ziel, den Straftäter fortzubilden.

Im nächsten Krimi-IQ gibt es ein Interview mit dem Diplom-Bibliothekar Manfred Welch, der allerlei Wissenswertes zum Leseverhalten der Bibliotheksbesucher berichten kann.

Viel Freude und spannende Unterhaltung mit Kriminalromanen.

© by Reiner M. Sowa 2001

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