Moshammer und der genetische FingerabdruckAls im Januar 2005 der Münchner Modeschöpfer Moshammer erdrosselt in seiner Wohnung aufgefunden und schon nach kurzer Zeit sein Mörder ermittelt wurde, war der genetische Fingerabdruck in aller Munde. Politiker forderten, die DNA-Spur im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung eines Straftäters zu speichern. Was ist die DNA?Beim Menschen ist der Bauplan der Zellen und ihre Funktionsstruktur in der Desoxyribonukleinsäure (DNS bzw. engl. DNA) festgelegt. Diese Erbsubstanz enthält die Informationen über die Eigenschaften eines jeden Organismus. Wie auch der Fingerabdruck ist die DNA bei jedem Menschen verschieden. Welches „Material“ eines Straftäters ist zur Bestimmung der DNA geeignet?Grundsätzlich sind alle menschlichen Körperzellen und Reste davon analysefähig. Je nach Tat und Tatort lassen sich Speichel, Blut, Sperma-, Vaginal- und Nasensekret, Schweißanhaftungen, Hautschuppen oder Haare finden. Da die DNA sehr lange haltbar ist, können Täter mit Hilfe des genetischen Fingerabdrucks auch noch viele Jahre nach der Tat zweifelsfrei überführt werden. Beispiel: Im Münsterland wurde 1983 eine 25-jährige Frau Opfer eines Sexualmordes. Der technische Fortschritt ermöglichte eine damals sichergestellte Sekretspur erst zwanzig Jahre nach dem Mord zu verwerten und einem Tatverdächtigen zuzuordnen Kann aus der DNA die gesamte Persönlichkeitsstruktur herausgelesen werden?Ein Zellkern
besteht aus codierten, also die Erbinformation tragenden Teilen, sowie aus
nicht-codierten, den erbinformationslosen Bereichen. Wer führt die DNA-Analyse durch?In
strafprozessualen Verfahren untersuchen die Landeskriminalämter die
sichergestellten Körperzellen. Wo werden die Ergebnisse der DNA-Analysen gespeichert?Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden führt eine zentrale Datenbank, die DNA-Analyse-Datei (DAD). Bis 2004 wurden dort 360.000 genetische Fingerabdrücke archiviert, darunter sind 60.000 Spurenmaterialien, die bisher keiner Person zugeordnet werden konnten. Welches sind die Rechtsgrundlagen für die DNA-Analyse?Die Paragrafen
81 e und f der Strafprozessordnung erlauben die Entnahme von Körperzellen (in
der Regel Speichelproben) und deren molekulargenetische Untersuchung. Dies gilt
für Beschuldigte oder Verletzte bei Straftaten von erheblicher Bedeutung oder
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Was bringt die Zukunft?Auf Grund der
kurzfristigen und publicityträchtigen Überführung des Mörders des Münchner
Modeschöpfers Moshammer wurden Stimmen laut, DNA-Analysen bei jedem Straftäter
vornehmen zu dürfen. © by Reiner M. Sowa 2005 Frühere Themen des Krimi-IQ finden Sie hier . Wenn Sie nach weiteren Büchern stöbern möchten, suchen Sie im Stöberkasten Ihre Kategorie und klicken auf "Los". |
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