Moshammer und der genetische Fingerabdruck

Als im Januar 2005 der Münchner Modeschöpfer Moshammer erdrosselt in seiner Wohnung aufgefunden und schon nach kurzer Zeit sein Mörder ermittelt wurde, war der genetische Fingerabdruck in aller Munde. Politiker forderten, die DNA-Spur im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung eines Straftäters zu speichern. 

Was ist die DNA?

Beim Menschen ist der Bauplan der Zellen und ihre Funktionsstruktur in der Desoxyribonukleinsäure (DNS bzw. engl. DNA) festgelegt. Diese Erbsubstanz enthält die Informationen über die Eigenschaften eines jeden Organismus. Wie auch der Fingerabdruck ist die DNA bei jedem Menschen verschieden. 

Welches „Material“ eines Straftäters ist zur Bestimmung der DNA geeignet?

Grundsätzlich sind alle menschlichen Körperzellen und Reste davon analysefähig. Je nach Tat und Tatort lassen sich Speichel, Blut, Sperma-, Vaginal- und Nasensekret, Schweißanhaftungen, Hautschuppen oder Haare finden. Da die DNA sehr lange haltbar ist, können Täter mit Hilfe des genetischen Fingerabdrucks auch noch viele Jahre nach der Tat zweifelsfrei überführt werden.

Beispiel: Im Münsterland wurde 1983 eine 25-jährige Frau Opfer eines Sexualmordes. Der technische Fortschritt ermöglichte eine damals sichergestellte Sekretspur erst zwanzig Jahre nach dem Mord zu verwerten und einem Tatverdächtigen zuzuordnen

Kann aus der DNA die gesamte Persönlichkeitsstruktur herausgelesen werden?

Ein Zellkern besteht aus codierten, also die Erbinformation tragenden Teilen, sowie aus nicht-codierten, den erbinformationslosen Bereichen.
Zur Überführung eines Straftäters wird bei der DNA-Analyse die gesamte DNA des Zellkerns isoliert. Die gerichtsmedizinische Untersuchung des Tätermaterials bezieht sich nur auf die nicht-codierten Bereiche, da in Deutschland die Untersuchung von Persönlichkeitsinformationen (also den Erbanlagen) nicht zulässig ist. 

Wer führt die DNA-Analyse durch?

In strafprozessualen Verfahren untersuchen die Landeskriminalämter die sichergestellten Körperzellen.
Geht es um privatrechtliche Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Vaterschaftsbestimmung, haben mittlerweile viele private Labors neue Tätigkeitsfelder entdeckt. 

Wo werden die Ergebnisse der DNA-Analysen gespeichert?

Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden führt eine zentrale Datenbank, die DNA-Analyse-Datei (DAD). Bis 2004 wurden dort 360.000 genetische Fingerabdrücke archiviert, darunter sind 60.000 Spurenmaterialien, die bisher keiner Person zugeordnet werden konnten. 

Welches sind die Rechtsgrundlagen für die DNA-Analyse?

Die Paragrafen 81 e und f der Strafprozessordnung erlauben die Entnahme von Körperzellen (in der Regel Speichelproben) und deren molekulargenetische Untersuchung. Dies gilt für Beschuldigte oder Verletzte bei Straftaten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Nach § 81 g StPO ist es zulässig, den nicht-codierten Teil der DNA als Identifizierungsmuster von Beschuldigten und Verurteilten in der DAD des Bundeskriminalamtes zu speichern. 

Was bringt die Zukunft?

Auf Grund der kurzfristigen und publicityträchtigen Überführung des Mörders des Münchner Modeschöpfers Moshammer wurden Stimmen laut, DNA-Analysen bei jedem Straftäter vornehmen zu dürfen.
Hier befürchten Datenschützer, dass mit einer solchen Erweiterung in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nachhaltig eingegriffen würde, zumal die DNA-Analyse Zusatzinformationen über den Täter liefert, wie z.B. die Zuordnung zu bestimmten ethnischen Gruppen oder Erkennung einzelner Krankheiten, weshalb sich der genetische Fingerabdruck nicht mit einem herkömmlichen Fingerabdruck vergleichen lässt.

© by Reiner M. Sowa 2005

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