Weibliche Schutzpolizei Hamburg

Ein historischer Überblick von Ingrid Weißmann

Am 25. Oktober 1945 wurde in Hamburg die Weibliche Schutzpolizei gegründet. Sie verdankte ihre Existenz der englischen Besatzungsmacht, die nach Kriegsende im Bereich ihrer Militärregierung eine „Weibliche Polizei“ aufbaute. (Nicht zu verwechseln mit den Politessen, den Angestellten für die Überwachung des ruhenden Verkehrs). 

Voraussetzungen für die Einstellung waren:

 deutsche Staatsangehörigkeit,
 aufrichtiger Charakter,
 robuste und kräftige Gesundheit (und das 1945), 
 gutes Sehvermögen (den Außendienst ohne  Brille  versehen können), 
 Alter: 23–30 Jahre, 
 Mindestgröße: 1,60 m,
 Schulbildung: Höhere Schule (6-9 Jahre), mit Abgangszeugnis,
 Erfahrung in einem sozialen Beruf (z. B. Krankenpflege)
Quelle: Staatsarchiv Hamburg, Pol.beh.II, Abl. 2, Bd.2
Foto: Polizei Hamburg, Polizeihistorisches Bildarchiv 

Die ersten 32 Bewerberinnen wurden in der ehemaligen Kaserne in der Eggerstedtstraße in Hamburg–Altona ausgebildet. Sie lernten acht Wochen unter den gleichen Bedingungen wie ihre männlichen Kollegen, mit dem Unterschied, dass sie durch eine Schwester vom Roten Kreuz beaufsichtigt wurden.
Die ersten „Uniformen“ bestanden aus Fliegermantel, Trainingshose mit Gummizug und Baskenmütze. Entlohnt wurden sie mit 240 Reichsmark (bis zur Währungsreform).

Im Mai 1948 waren bereits 45 uniformierte Polizistinnen auf zehn größere Reviere in Hamburg verteilt. Sie arbeiteten eng mit den Beamtinnen der Weiblichen Kriminalpolizei, der WKP, zusammen. 
Vermerk: Die WKP gibt es seit 1927, sie war nur anfänglich uniformiert. Je nach Bedarf konnten die Beamtinnen damals auch ohne weitere Lehrgänge von der WP zur WKP versetzt werden.

Hauptaufgaben:

- Aufgreifen von Prostituierten gemeinsam mit der Sittenpolizei
  zur Gesundheitsprüfung; 
- Hilfe im Kampf gegen Geschlechtskrankheit, Krätze, Läuse; 
- Eindämmen von Diebstählen besonders durch Kinder 
  (Schwarzmarkt, Kinder als Kippensammler); 
- Durchführen von Haftbefehle (per Straßenbahn); 
- Durchsuchung und Vernehmung in Gewahrsam genommener weiblicher Personen. 

Aufgaben, wie abendliche Streifen, Razzien und Lokalkontrollen wurden von männlichen und weiblichen Beamten gemeinsam gelöst. 
Quelle: Polizei-Rundschau Nov./Dez. 1946 

Die WP arbeitete von Anfang an eng zusammen mit Jugendamt, Wohlfahrtsamt, Gesundheitsverwaltung und Schulen. 

Ab November 1946 erhielten die Beamtinnen dunkelblaue Uniformen: Rock und Jacke, blaue Bluse, schwarzer Schlips, blaue „Skimütze“ mit Polizeistern, militärischer Gürtel, große Winkelabzeichen. Sie wurden nicht bewaffnet.

Am 07. November 1947 endete die britische Besetzung, Hamburg erhielt eine selbständige Polizeiverwaltung.

 Ab Mai 1949 bestand die Ausbildung aus 26 Wochen Grundschulung, danach folgten 20 Wochen Revierausbildung.
Quelle: Staatsarchiv Hamburg, Mappe Polizeibehörde II, Abl. 1

Der Einsatz der Beamtinnen bewährte sich insbesondere im Jugendschutz und in der Abwehr von Gefahren, die minderjährigen Personen in körperlicher, sittlicher und krimineller Hinsicht drohten. Der Dienst auf den Polizeirevierwachen zeigte immer neue Möglichkeiten, das Aufgabengebiet zu erweitern und gegenüber der Weiblichen Kriminalpolizei (WKP) abzugrenzen. 

Anfang der fünfziger Jahre wurde die Weibliche Polizei in anderen Bundesländern wieder aufgelöst. Hamburg entschloss sich als einziges Bundesland, weiterhin Frauen auszubilden und einzusetzen, wegen der guten Erfahrungen und weil es den Verantwortlichen notwendig erschien. 
Die uniformierten Polizistinnen in Hamburg waren seitdem einzigartig in der Bundesrepublik.

1954 wurde die klare Trennung WKP – WP festgelegt. 

 Ab November 1954 gab es drei WP–Dienststellen: Hamburg Süd, –Ost und –West, gearbeitet wurde in drei Schichten rund um die Uhr. 

Anzahl der Frauen im Juli 1956: 60 Polizistinnen, davon 25 uniformierte und 35 Kriminalbeamtinnen.

1958 wurde eine neue Uniform für die Frauen entworfen und eingeführt: Der Uniformschnitt war einem Kostüm ähnlich, dazu trug die Beamtin eine blaue Bluse, eine schwarze Krawatte, den Polizeistern als Brosche und eine „Stewardess“– Kappe. 

1962 wurde die WP eine eigenständige Dienststelle. 

Im Juni 1963 wurden auf Initiative der WP–Leiterin Jugendschutztrupps gegründet, die als „Hamburger Modell“ im Bundesgebiet Vorreiter und Vorbild wurden. 

Bis Anfang 1976 existierten dann zwei Dienstgruppen der Weiblichen Schutzpolizei, eine in der Davidwache auf St. Pauli, eine in der Wache in St. Georg, gegenüber dem Hauptbahnhof. Beide unterstanden einem Polizeibezirk und waren für das gesamte hamburgische Staatsgebiet zuständig. Später waren die Beamtinnen dann auf vier Polizeidirektionen verteilt.  Die selbstständigen Dienststellen „Weibliche Schutzpolizei“  wurden von einer Beamtin des gehobenen Dienstes geführt und unterstanden unmittelbar der Polizeidirektion. Eingesetzt wurden die Schutzpolizistinnen im Schichtdienst rund um die Uhr, als Wachdienst–, Streifen– oder Ermittlungsbeamtin, allein oder gemeinsam mit Beamten der Revierwache oder der „Zentralen Dienste“, zum Beispiel einem Jugendschutztrupp oder in der Fahndung.

Als Einstellungsvoraussetzungen galten nunmehr:
 Alter: mindestens 21 Jahre, höchstens 35 Jahre,
 Hauptschulabschluss oder ein entsprechender Bildungsstand,
 bestandene Einstellungsprüfung,
 für den Polizeidienst voll tauglich,
 eine Ausbildung von mindestens drei Jahren in einem staatlich anerkannten  Ausbildungsberuf oder eine gleichwertige Ausbildung.

Auf dem Lehrplan standen neben weiteren Fächern: Strafrecht, Polizeidienstkunde, Psychologie, Staatsbürgerkunde und natürlich Sport sowie Selbstverteidigung und Waffenkunde. An der Formal– und der Schießausbildung nahmen die Frauen nicht teil. 

Die Autorin dieser Zeilen absolvierte den Eignungstest 1966. Sie wurde an zwei Tagen mit folgenden Aufgaben konfrontiert: Diktat schreiben, Testaufgaben lösen, persönliches Gespräch vor einer Kommission, Gesundheitstest (gewogen, gemessen, für "gut" befunden). Von dem auch bei Männern nicht sehr beliebten Sporttest wurde sie - wie alle weiblichen Bewerber damals - verschont. Wohnen durfte sie während des Einstellungstests in der Unterkunft der Polizeischülerinnen, ein interessanter Einblick in die bevorstehende Schulung.
Die Ausbildung erfolgte gemeinsam mit den Männern an der Landespolizeischule. Nach einem Jahr Ausbildung und dem Bestehen der I. Fachprüfung gingen die Beamtinnen sofort in den Einzeldienst, die Kollegen wechselten zur Bereitschaftspolizei.
Aufstiegsmöglichkeiten und ein Übergang zur Kriminalpolizei waren möglich, jedoch war die Anzahl der weiblichen Bewerber dafür zu gering.  

Der Aufgabenbereich wurde auf folgende Tätigkeiten ausgedehnt:
  Gefahrenabwehr von Kindern und weiblichen Jugendlichen,
  Maßnahmen gegen psychisch kranke oder hilflose weibliche Personen,
  Anzeigenaufnahme in besonderen Fällen,
  körperliche Durchsuchung weiblicher Personen,
  Bewachen, Betreuen und Zuführen von Kindern und weiblichen Personen, die sich im Gewahrsam befanden,
  Durchführen von Haft- und Vorführbefehlen gegen weibliche Personen,
  Vernehmung von Kindern und weiblichen Personen, soweit nicht die Kriminalpolizei zuständig war,
  Mitwirken bei Einsätzen,
  Verkehrsunterricht in Kindertagesheimen. 

„Zur Beurteilung vieler Situationen und zur Durchführung polizeilicher Maßnahmen gehörten Mitgefühl, Verständnis, Geduld, soziales und psychologische Einfühlungsvermögen.“ 
Zitat aus einem Bericht von 1976 der damaligen Leiterin der WP, die in Hamburg 1981 erste stellvertretende Revierführerin und 1985 erste Revierführerin Deutschlands wurde. 

Anfang 1976 wurden in einem Modellversuch 120 Beamtinnen eingestellt und im allgemeinen Wachdienst eingesetzt, unabhängig von der WP. Ihr Aufgabenbereich unterschied sich nicht mehr von dem der männlichen Kollegen. 

Im Februar 1977 ermittelte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in einer Fragebogenaktion zur Diskussion um die Bewaffnung der WP. Danach sprachen sich von 94 Beamtinnen 57 dafür aus, eine Waffe zu tragen. 
Quelle: Hamburger Abendblatt vom 01.02.1977

 Im April 1977 wurden die Polizistinnen mit einer Waffe ausgestattet (Walther PPK, 7,65 mm). Ausnahmen gab es auf Wunsch für Beamtinnen, die unter den alten Bedingungen eingestellt worden waren. 

Ab 1. April 1978 wurden bundesweit neue Uniformen eingeführt: beige Hosen und Hemden, grüne Jacken; für den Einsatz auf der Straße später auch ein praktischer Lederblouson und Hosen aus Jeansbaumwolle.

Ab 1979 stand nach Auswertung des Modellversuchs der gesamte Polizeidienst in Hamburg den Frauen offen, unabhängig von der WP. Es gab nur noch die gleichberechtigte Einstellung von Frauen und Männern.

Anzahl der Beamtinnen 1977: 102; 1985: 400; 1995: 723 

Bis 1980 zogen die Bundesländer in Berlin, Hessen und Niedersachsen nach, dann auch die anderen Länder. 

„Mit dem Versuch der Integration der Frauen in den Vier-Schichten-Dienst der Polizeirevierwachen stellt sich die Frage, ob nach einem positiven Ausgang dieses Pilotprojektes die Existenz der zentralen Dienste noch gerechtfertigt ist.“  
Quelle: „Die WP soll bleiben“ von Heiko Rous, Leiter PD 126, aus DEUTSCHE POLIZEI – 07/81

 Zwischen 1988 und 1992 wurden die Dienststellen der WP aufgelöst, die Beamtinnen wurden von den einzelnen Dienststellen übernommen. 

Im Februar 2005 gabt es in Hamburg 6306 Schutzpolizisten, davon sind 1190 Frauen. 
Quelle: Vortrag bei einer Führung durch das Polizeipräsidium Hamburg 

 

Die Autorin:
Ingrid Weißmann wurde zunächst Krankenschwester, danach Schutzpolizistin in Hamburg. Nach ihrer Heirat war sie im öffentlichen Dienst tätig. 
Seit 1987 Dozentin für Schreibwerkstätten. 
Studium für Kultur– und Bildungsmanagement in Hamburg. 
Veröffentlichungen beim WDR und in Anthologien (Kurzgeschichten und Lyrik). 
2004 Erzählung Bodenteich im Hans Boldt Verlag Winsen/ Weimar,
2005 Kriminalroman „Liebe, Sax und kahle Köpfe“ im Betzel Verlag Nienburg/Weser.
Sie erhielt mehrere Preise für ihre Kurzgeschichten und ihre Lyrik.
Ingrid Weißmann ist Mitglied im Syndikat, der Vereinigung deutschsprachiger Krimiautorinnen und -autoren. 

© by Ingrid Weißmann

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