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Weibliche Schutzpolizei Hamburg Ein historischer Überblick von Ingrid Weißmann Am 25. Oktober 1945 wurde in Hamburg die Weibliche Schutzpolizei gegründet. Sie verdankte ihre Existenz der englischen Besatzungsmacht, die nach Kriegsende im Bereich ihrer Militärregierung eine „Weibliche Polizei“ aufbaute. (Nicht zu verwechseln mit den Politessen, den Angestellten für die Überwachung des ruhenden Verkehrs). Voraussetzungen für die Einstellung waren:
Die
ersten 32 Bewerberinnen wurden in der ehemaligen Kaserne in der
Eggerstedtstraße in Hamburg–Altona ausgebildet. Sie lernten acht Wochen
unter den gleichen
Bedingungen wie ihre männlichen Kollegen, mit dem Unterschied, dass sie durch eine Schwester vom Roten
Kreuz beaufsichtigt wurden. Im
Mai 1948 waren bereits 45
uniformierte Polizistinnen auf zehn größere Reviere in Hamburg verteilt.
Sie arbeiteten eng mit den Beamtinnen der Weiblichen Kriminalpolizei, der
WKP, zusammen. Hauptaufgaben: -
Aufgreifen
von Prostituierten gemeinsam mit der Sittenpolizei Aufgaben,
wie abendliche Streifen, Razzien und Lokalkontrollen wurden von männlichen
und weiblichen Beamten gemeinsam gelöst. Die WP arbeitete von Anfang an eng zusammen mit Jugendamt, Wohlfahrtsamt, Gesundheitsverwaltung und Schulen. Ab November 1946 erhielten die Beamtinnen dunkelblaue Uniformen: Rock und Jacke, blaue Bluse, schwarzer Schlips, blaue „Skimütze“ mit Polizeistern, militärischer Gürtel, große Winkelabzeichen. Sie wurden nicht bewaffnet. Am 07. November 1947 endete die britische Besetzung, Hamburg erhielt eine selbständige Polizeiverwaltung. Ab
Mai 1949 bestand die Ausbildung
aus 26 Wochen Grundschulung, danach folgten 20 Wochen Revierausbildung. Der Einsatz der Beamtinnen bewährte sich insbesondere im Jugendschutz und in der Abwehr von Gefahren, die minderjährigen Personen in körperlicher, sittlicher und krimineller Hinsicht drohten. Der Dienst auf den Polizeirevierwachen zeigte immer neue Möglichkeiten, das Aufgabengebiet zu erweitern und gegenüber der Weiblichen Kriminalpolizei (WKP) abzugrenzen. Anfang
der fünfziger Jahre wurde die Weibliche Polizei in anderen Bundesländern
wieder aufgelöst. Hamburg entschloss sich als einziges Bundesland,
weiterhin Frauen auszubilden und einzusetzen, wegen der guten Erfahrungen
und weil es den Verantwortlichen notwendig erschien. 1954 wurde die klare Trennung WKP – WP festgelegt. Ab November 1954 gab es drei WP–Dienststellen: Hamburg Süd, –Ost und –West, gearbeitet wurde in drei Schichten rund um die Uhr. Anzahl der Frauen im Juli 1956: 60 Polizistinnen, davon 25 uniformierte und 35 Kriminalbeamtinnen. 1958 wurde eine neue Uniform für die Frauen entworfen und eingeführt: Der Uniformschnitt war einem Kostüm ähnlich, dazu trug die Beamtin eine blaue Bluse, eine schwarze Krawatte, den Polizeistern als Brosche und eine „Stewardess“– Kappe. 1962 wurde die WP eine eigenständige Dienststelle. Im Juni 1963 wurden auf Initiative der WP–Leiterin Jugendschutztrupps gegründet, die als „Hamburger Modell“ im Bundesgebiet Vorreiter und Vorbild wurden. Bis Anfang 1976 existierten dann zwei Dienstgruppen der Weiblichen Schutzpolizei, eine in der Davidwache auf St. Pauli, eine in der Wache in St. Georg, gegenüber dem Hauptbahnhof. Beide unterstanden einem Polizeibezirk und waren für das gesamte hamburgische Staatsgebiet zuständig. Später waren die Beamtinnen dann auf vier Polizeidirektionen verteilt. Die selbstständigen Dienststellen „Weibliche Schutzpolizei“ wurden von einer Beamtin des gehobenen Dienstes geführt und unterstanden unmittelbar der Polizeidirektion. Eingesetzt wurden die Schutzpolizistinnen im Schichtdienst rund um die Uhr, als Wachdienst–, Streifen– oder Ermittlungsbeamtin, allein oder gemeinsam mit Beamten der Revierwache oder der „Zentralen Dienste“, zum Beispiel einem Jugendschutztrupp oder in der Fahndung. Als
Einstellungsvoraussetzungen galten nunmehr: Auf dem Lehrplan standen neben weiteren Fächern: Strafrecht, Polizeidienstkunde, Psychologie, Staatsbürgerkunde und natürlich Sport sowie Selbstverteidigung und Waffenkunde. An der Formal– und der Schießausbildung nahmen die Frauen nicht teil. Die
Autorin dieser Zeilen absolvierte den Eignungstest 1966. Sie wurde an zwei
Tagen mit folgenden Aufgaben konfrontiert: Diktat
schreiben, Testaufgaben lösen, persönliches Gespräch vor einer
Kommission, Gesundheitstest (gewogen, gemessen, für "gut" befunden). Von
dem auch bei Männern nicht sehr beliebten Sporttest wurde sie - wie alle
weiblichen Bewerber damals - verschont. Wohnen durfte sie während des
Einstellungstests in der
Unterkunft der Polizeischülerinnen, ein interessanter Einblick in die
bevorstehende Schulung. Der
Aufgabenbereich wurde auf folgende Tätigkeiten ausgedehnt: „Zur
Beurteilung vieler Situationen und zur Durchführung polizeilicher Maßnahmen
gehörten Mitgefühl, Verständnis, Geduld, soziales und psychologische
Einfühlungsvermögen.“ Anfang 1976 wurden in einem Modellversuch 120 Beamtinnen eingestellt und im allgemeinen Wachdienst eingesetzt, unabhängig von der WP. Ihr Aufgabenbereich unterschied sich nicht mehr von dem der männlichen Kollegen. Im
Februar 1977 ermittelte die
Gewerkschaft der Polizei (GdP) in einer Fragebogenaktion zur Diskussion um
die Bewaffnung der WP. Danach sprachen sich von 94 Beamtinnen 57 dafür
aus, eine Waffe zu tragen. Im April 1977 wurden die Polizistinnen mit einer Waffe ausgestattet (Walther PPK, 7,65 mm). Ausnahmen gab es auf Wunsch für Beamtinnen, die unter den alten Bedingungen eingestellt worden waren. Ab 1. April 1978 wurden bundesweit neue Uniformen eingeführt: beige Hosen und Hemden, grüne Jacken; für den Einsatz auf der Straße später auch ein praktischer Lederblouson und Hosen aus Jeansbaumwolle. Ab 1979 stand nach Auswertung des Modellversuchs der gesamte Polizeidienst in Hamburg den Frauen offen, unabhängig von der WP. Es gab nur noch die gleichberechtigte Einstellung von Frauen und Männern. Anzahl der Beamtinnen 1977: 102; 1985: 400; 1995: 723 Bis 1980 zogen die Bundesländer in Berlin, Hessen und Niedersachsen nach, dann auch die anderen Länder. „Mit
dem Versuch der Integration der Frauen in den Vier-Schichten-Dienst der
Polizeirevierwachen stellt sich die Frage, ob nach einem positiven Ausgang
dieses Pilotprojektes die Existenz der zentralen Dienste noch
gerechtfertigt ist.“ Zwischen 1988 und 1992 wurden die Dienststellen der WP aufgelöst, die Beamtinnen wurden von den einzelnen Dienststellen übernommen. Im
Februar 2005 gabt es in Hamburg 6306 Schutzpolizisten, davon sind 1190
Frauen.
Die
Autorin: © by Ingrid Weißmann Frühere Themen des Krimi-IQ finden Sie hier . Wenn Sie nach Büchern stöbern möchten, suchen Sie im Stöberkasten Ihre Kategorie und klicken auf "Los". |
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