Frühe Leichenerscheinungen

- Totenstarre und Totenflecke -

"Im Stadtwald liegt ein Toter. Kommen Sie schnell!"  Anton Schmitz hält sein Handy zitternd ans Ohr.
"Woran erkennen Sie, dass die Person tot ist?", fragt ihn der Polizist am Notruftelefon.
"Der atmet nicht mehr." 

Nach dieser Auskunft wird der Beamte in der Einsatzleitstelle der Polizei schnellstmöglich einen Streifenwagen zu Anton Schmitz entsenden, parallel dazu wird über die Leitstelle der Feuerwehr ein Notarztwagen verständigt. Warum?
Anton Schmitz hat zwar beobachtet, dass jemand im Stadtwald wie leblos liegt, doch könnten Atmung und Kreislauf der Person so schwach sein, dass man sie bei oberflächlichem Betrachten kaum registrieren kann. Fehlende Körperreflexe, Blässe und auch ein nicht fühlbarer Puls sind unsichere Todeszeichen. Es könnten durchaus noch lebensrettende Maßnahmen eingeleitet werden, weshalb die Polizei unverzüglich den Notarzt anfordern wird. Erst die Feststellung sicherer Todeszeichen durch einen Fachmann macht Erste-Hilfe-Maßnahmen aus polizeilicher Sicht entbehrlich. 
Sichere Todeszeichen kommen nur bei Leichen vor, weshalb sie auch als Leichenerscheinungen bezeichnet werden, womit wir beim Thema wären. 

 

Die Totenflecke (Livores)

Totenflecke gehören zu den frühen Leichenerscheinungen.  Sie zeigen sich an den herabhängenden, aber nicht aufliegenden Körperteilen. Wie entstehen sie?
Nach dem Eintritt des Todes findet kein Blutkreislauf mehr statt. Infolge der Schwerkraft senkt sich das Blut in den Blutgefäßen ab. Die roten Blutkörperchen  sammeln sich unter der Hautoberfläche und werden von außen in ihrer Massierung sichtbar. Körperteile, die einem Auflagedruck ausgesetzt sind, erblassen, weil die Schwerkraft der Blutkörperchen geringer ist als der Auflagedruck.
Bei einer Leiche, die auf dem Rücken gelegen hat, sind die Auflagestellen die Schulterblätter und das Gesäß. Deutlich ist dann die "Schmetterlingsblässe" der Gesäßbacken zu erkennen, eine typische Erscheinung bei Leichen, die in Rückenlage verstorben sind.
Leichenflecke treten etwa 20 bis 30 Minuten nach Todeseintritt auf, nach 90 bis 120 Minuten sind sie deutlich sichtbar und nach 6 bis 12 Stunden voll ausgebildet. 
Die Kriminalisten drücken bei der Leichenschau mit einem Finger auf die Totenflecke. Deren Wegdrückbarkeit lässt den Schluss zu, dass der Tod vor nicht mehr als 10 Stunden eingetreten ist.
Rückschlüsse auf die Todesursache lassen sich über die Farbe der Leichenflecke vornehmen. Gewöhnlich sind sie blauviolett. Bei einer CO2-Vergiftung erscheinen sie hellrot oder kirschrot. Zeigen sich Leichenflecke graubraun, erfolgte eine Vergiftung durch Chlorate, Nitrate oder Sulfonamide.  

 

Die Totenstarre (Rigor mortis) 

Nach Todeseintritt erschlafft sämtliche Muskulatur des Körpers, wodurch es zu Kot-, Harn- und Spermaaustritt kommen kann. Anschließende biochemische Veränderungen im Muskelgewebe, vor allem in der Eiweißsynthese der Muskelzellen, verursachen die Leichenstarre, die daran zu erkennen ist, dass Körpergelenke nicht mehr bewegt werden können. Sie ist nach etwa 60 Minuten in der Kiefermuskulatur feststellbar und breitet sich über den Nacken, die Schultern und Arme, den Bauch und die Beine auf den gesamten Körper aus. Die Totenstarre ist nach 8 bis 12 Stunden vollständig ausgebildet. Je nach Umgebungstemperatur löst sie sich infolge der voranschreitenden Leichenzersetzung nach 36 bis 96 Stunden ebenfalls von oben nach unten. 
Bei sehr tiefen Temperaturen bleibt die Leichenstarre aus.
Kriminalistisch wird die Intensität der Totenstarre untersucht, was Rückschlüsse auf die Todeszeit zulässt. Auch die Gleichmäßigkeit der Leichenstarre ist von Relevanz. Ist sie z. B. an den Armen ungleichmäßig ausgeprägt, kann dies ein Hinweis auf eine eventuelle Verlagerung des Leichnams nach seinem Tod sein. 

Soweit die Ausführungen zu den sogenannten frühen Leichenerscheinungen. Die späten Leichenerscheinungen werden in einem künftigen Krimi-IQ thematisiert. Weiteres Hintergrundwissen zum Todesermittlungsverfahren und zu sonstigen (kriminal)polizeilichen Maßnahmen, finden Sie im Kriminalistischen Lehrbuch der Polizei, das im VdP-Verlag erschienen ist.

© by Reiner M. Sowa 2002

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