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Frühe
Leichenerscheinungen
- Totenstarre und
Totenflecke -
"Im
Stadtwald liegt ein Toter. Kommen Sie schnell!" Anton Schmitz hält
sein Handy zitternd ans Ohr.
"Woran erkennen Sie, dass die Person tot ist?", fragt ihn der Polizist
am Notruftelefon.
"Der atmet nicht mehr."
Nach dieser Auskunft wird der
Beamte in der Einsatzleitstelle der Polizei schnellstmöglich einen
Streifenwagen zu Anton Schmitz entsenden, parallel dazu wird über die
Leitstelle der Feuerwehr ein Notarztwagen verständigt. Warum?
Anton Schmitz hat zwar beobachtet, dass jemand im Stadtwald wie leblos liegt,
doch könnten Atmung und Kreislauf der Person so schwach sein, dass man sie bei
oberflächlichem Betrachten kaum registrieren kann. Fehlende Körperreflexe, Blässe
und auch ein nicht fühlbarer Puls sind unsichere Todeszeichen. Es könnten
durchaus noch lebensrettende Maßnahmen eingeleitet werden, weshalb die Polizei
unverzüglich den Notarzt anfordern wird. Erst die Feststellung sicherer
Todeszeichen durch einen Fachmann macht Erste-Hilfe-Maßnahmen aus polizeilicher
Sicht entbehrlich.
Sichere Todeszeichen kommen nur bei Leichen vor, weshalb sie auch als
Leichenerscheinungen bezeichnet werden, womit wir beim Thema wären.
Die Totenflecke (Livores)
Totenflecke gehören zu den frühen
Leichenerscheinungen. Sie zeigen sich an den herabhängenden, aber nicht
aufliegenden Körperteilen. Wie entstehen sie?
Nach dem Eintritt des Todes findet kein Blutkreislauf mehr statt. Infolge der
Schwerkraft senkt sich das Blut in den Blutgefäßen ab. Die roten Blutkörperchen
sammeln sich unter der Hautoberfläche und werden von außen in ihrer Massierung
sichtbar. Körperteile, die einem Auflagedruck ausgesetzt sind, erblassen, weil
die Schwerkraft der Blutkörperchen geringer ist als der Auflagedruck.
Bei einer Leiche, die auf dem Rücken gelegen hat, sind die Auflagestellen die Schulterblätter und das Gesäß. Deutlich ist
dann die
"Schmetterlingsblässe" der Gesäßbacken zu erkennen, eine typische
Erscheinung bei Leichen, die in Rückenlage verstorben sind.
Leichenflecke treten etwa 20 bis 30 Minuten nach Todeseintritt auf, nach 90 bis
120 Minuten sind sie deutlich sichtbar und nach 6 bis 12 Stunden voll
ausgebildet.
Die Kriminalisten drücken bei der Leichenschau mit einem Finger auf die
Totenflecke. Deren Wegdrückbarkeit lässt den Schluss zu, dass der Tod vor
nicht mehr als 10 Stunden eingetreten ist.
Rückschlüsse auf die Todesursache lassen sich über die Farbe der
Leichenflecke vornehmen. Gewöhnlich sind sie blauviolett. Bei einer
CO2-Vergiftung erscheinen sie hellrot oder kirschrot. Zeigen sich Leichenflecke
graubraun, erfolgte eine Vergiftung durch Chlorate, Nitrate oder Sulfonamide.
Die Totenstarre (Rigor
mortis)
Nach Todeseintritt erschlafft sämtliche
Muskulatur des Körpers, wodurch es zu Kot-, Harn- und Spermaaustritt kommen
kann. Anschließende biochemische Veränderungen im Muskelgewebe, vor allem in
der Eiweißsynthese der Muskelzellen, verursachen die Leichenstarre, die daran
zu erkennen ist, dass Körpergelenke nicht mehr bewegt werden können. Sie ist
nach etwa 60 Minuten in der Kiefermuskulatur feststellbar und breitet sich über
den Nacken, die Schultern und Arme, den Bauch und die Beine auf den gesamten Körper
aus. Die Totenstarre ist nach 8 bis 12 Stunden vollständig ausgebildet. Je nach
Umgebungstemperatur löst sie sich infolge der voranschreitenden
Leichenzersetzung nach 36 bis 96 Stunden ebenfalls von oben nach unten.
Bei sehr tiefen Temperaturen bleibt die Leichenstarre aus.
Kriminalistisch wird die Intensität der Totenstarre untersucht, was Rückschlüsse
auf die Todeszeit zulässt. Auch die Gleichmäßigkeit der Leichenstarre ist von
Relevanz. Ist sie z. B. an den Armen ungleichmäßig ausgeprägt, kann dies ein
Hinweis auf eine eventuelle Verlagerung des Leichnams nach seinem Tod sein.
Soweit die Ausführungen zu den
sogenannten frühen Leichenerscheinungen. Die späten Leichenerscheinungen
werden in einem künftigen Krimi-IQ thematisiert. Weiteres Hintergrundwissen zum
Todesermittlungsverfahren und zu sonstigen (kriminal)polizeilichen Maßnahmen,
finden Sie im Kriminalistischen
Lehrbuch der Polizei, das im VdP-Verlag erschienen ist.
© by Reiner
M. Sowa 2002
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